Petition an die EU wegen Männergesundheit
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Antwort Petitionsausschuss vom 11.10.2007
Committee on Petitions The Chairman
Betrifft: Petition Nr. 0754/2006
Sehr geehrter Herr Köhler,
Bezugnehmend auf mein Schreiben vom 15.02.2007. teile ich Ihnen mit, dass der Petitionsausschuss die Prüfung Ihrer Petition in der Sitzung vom 03.10.2007 gebührender Berücksichtigung der schriftlichen Informationen der Europäischen Kommission fortgesetzt hat.
Ich füge eine Abschrift der Stellungnahme der Kommission in Form einer Mitteilung an die Mitglieder zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Auf der Grundlage dieser Auskunft hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Prüfung Ihrer Petition abzuschließen und die Akte zu schließen.
Marcin Libicki
Vorsitzender des Petitionsausschusses
EUROPÄISCHES PARLAMENT
Petitionsausschuss
27.7.2007
MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
Petition 754/2006, eingereicht von Bruno Köhler, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen des Vereins MANNdat e.V., betreffend die geschlechtliche Diskriminierung von Männern in der deutschen Gesundheitspolitik
1.
Zusammenfassung der Petition
Der Petent beschwert sich im Namen des Vereins MANNdat e.V., dass Männer in der deutschen Gesundheitspolitik aufgrund ihres Geschlechts schlechter gestellt sind als Frauen und ihnen entsprechend Sozialleistungen vorenthalten werden. So läge Z.B. das Einstiegsalter für die Hautkrebsfrüherkennung für Frauen bei 30, für Männer hingegen bei 45 Jahren. Generell bemängelt er, dass es eine frauenspezifische Gesundheitspolitik gäbe, einschließlich Berichten und Datenbanken, für Männer jedoch nichts Vergleichbares. So würden etwa Selbstbehauptungskurse für behinderte Gewaltopfer nur Frauen als Sozialleistung in der Rehabilitation angeboten. Insgesamt sieht der Petent eine einseitige Förderung der Gesundheit von Frauen und somit einen Verstoß Deutschlands gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie.
2.
Zulässigkeit
Für zulässig erklärt am 12. Februar 2007. Die Kommission wurde um Auskünfte ersucht (Artikel 192 Absatz 4 der Geschäftsordnung).
3.
Antwort der Kommission, eingegangen am 27. Juli 2007
Der Petent beschwert sich darüber, dass Männer im deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystem schlechter behandelt werden als Frauen. Bestimmte ärztliche Behandlungen blieben Frauen vorbehalten. So sei das Einstiegsalter für die Hautkrebsfrüherkennung bei Frauen niedriger als bei Männern.
Was die Gleichbehandlung von Frauen und Männern angeht, so findet in der Frage, um die es hier geht, im Prinzip die Richtlinie 2004/113/EG Anwendung. Zweck dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Rahmens für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierungen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Eine im Rahmen eines nationalen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems angebotene ärztliche Behandlung würde im Sinne der Richtlinie als "Dienstleistung" gelten.
Deutschland hat die Richtlinie mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt, das am 18. August 2006 in Kraft trat. Entsprechend dem Anwendungsbereich des Gesetzes gilt dieses auch für Benachteiligungen in Bezug auf Dienste der sozialen Sicherheit und Gesundheitsdienste (siehe AGG § 2 Absatz 1 Ziffer 5).
Das das nationale Gesetz Schutz vor Benachteiligungen in Bezug auf die Gesundheitsdienste bietet, ist kein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht festzustellen. In diesem Fall sollte der Petent einen Rechtsbehelf im nationalen Rechtssystem einlegen.
Die Kommission möchte jedoch betonen, dass eine unterschiedliche ärztliche Behandlung auch mit bestimmten objektiven medizinischen Kriterien zusammenhängen könnte, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass Männer und Frauen sich in einer vergleichbaren Situation befinden.
Außerdem könnte sich der Petent an die Antidiskriminierungsstelle in Deutschland wenden (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/ antidiskriminierungsstelle.html).

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