Unser Antwortschreiben ans Ministerium vom 29.5.2006
Sehr geehrte Frau Ministerin,
wir haben uns am 13.1.2006 mit einer Petition an den niedersächsischen Landtag gewandt, weil wir die Darstellung der Problematik „Häusliche Gewalt“ auf der Internetseite Ihres Ministeriums als unzutreffend einschätzen.
Das Verschweigen der – wissenschaftlich längst erwiesenen – Tatsache, dass Gewalt in privaten Beziehungen zu einem beträchtlichen Teil von Frauen ausgeht, sowie daraus resultierend die Nichterwähnung männlicher Opfer häuslicher Gewalt halten wir aus den in der Petition dargelegten Gründen für sehr problematisch.
An dieser Einschätzung hat die abschlägige Antwort auf unsere Petition selbstverständlich nichts geändert.
Aus der Stellungnahme Ihres Hauses zu unserer Eingabe (siehe beigefügte Kopie) erfahren wir nun, „dass die Maßnahmen des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Häuslichen Gewalt
weiblichen und männlichen Opfern zugute kommen. Polizeiliche Platzverweise werden
auch zugunsten misshandelter Männer ausgesprochen, sie können zivilrechtliche Anträge auf Schutzanordnungen und Nutzungsüberlassungen von Wohnungen nach dem Gewaltschutzgesetz stellen und ihre Daten werden - ebenso wie die der Frauen - nach einem Platzverweis an die Beratungs- und Interventionsstellen weitergegeben. Diese führen dann die Beratung entweder selbst durch oder geben diese Fälle an Kooperationspartner vor Ort ab, die sich auf diese Beratungsarbeit spezialisiert haben. Ihre Beratung ist folglich flächendeckend sichergestellt.“ (Hervorhebungen durch uns)
Uns hat diese Aussage insofern überrascht, als aus dem Internetangebot Ihres Ministeriums an keiner Stelle hervorgeht, dass Ihr Beratungs- und Hilfsangebot auch für männliche Betroffene vorgesehen ist. So heißt es auf der Seite „Wer schlägt, muss gehen – Unser Aktionsplan wirkt“ (http://www.ms.niedersachsen.de/master/C1293263_L20) unter anderem:
„Niedersachsen ist gut gerüstet,
jede betroffene Frau bekommt Beratung und gezielte Unterstützung. (…) Die Polizei hat die neuen Handlungsmöglichkeiten schnell und konsequent in ganz Niedersachsen umgesetzt. Ihr Beitrag zum
Schutz misshandelter Frauen und Kinder ist entscheidend. Die Polizei spricht in aller Regel gleich nach einer Tat einen siebentägigen Platzverweis gegen gewalttätige
Partner und Ehemänner aus. (…) Frauen haben das Recht, ohne Gewalt zu leben. Verständliche Materialien, mit denen das Land alle Frauen in Niedersachsen erreichen will, klären genau über die Schutzrechte auf.“ (Hervorhebungen durch uns)
Aus diesen Aussagen geht nirgends hervor, dass die von Ihnen eingerichteten und finanzierten Beratungseinrichtungen auch männlichen Opfern häuslicher Gewalt Hilfe und Unterstützung zukommen lassen, so wie Sie es uns in Ihrer Stellungnahme dargelegt haben. Ein niedersächsischer Mann, der von seiner Frau geschlagen wird, kann aus dem Text der Internetseite „Wer schlägt, muss gehen – Unser Aktionsplan wirkt“ an keiner Stelle ablesen, dass ihm als Mann ebenfalls geholfen wird.
Selbst wenn man, Ihrer Argumentation folgend, davon ausginge, dass häusliche Gewalt gegen Männer zwar existiert, sich jedoch nur selten in länger dauernder, schwerwiegender Gewaltanwendung seitens der Frau äußert: Wäre es dann nicht angebracht, auch diese – angeblich nur wenigen – männlichen Gewaltopfer durch entsprechende Formulierungen darauf hinzuweisen, dass auch für sie die gleichen rechtlichen Möglichkeiten eingerichtet worden sind, die betroffenen Frauen offen stehen?
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes bewusst geschlechtsneutral formuliert worden sind, d.h. nicht von der alleinigen Täterschaft eines bestimmten Geschlechts ausgehen. Auf der o.g. Internetseite tun Sie jedoch genau dies. Das widerspricht nicht nur der Intention des Gesetzgebers, sondern auch den Richtlinien des sogenannten
Gender Mainstreaming, wonach die politisch Handelnden stets die Interessen beider Geschlechter zu beachten haben.
Wir meinen, dass eine Regierung unter Führung einer sich christlich nennenden Partei nicht nur eine Verpflichtung hat, allen Menschen unabhängig von Nationalität, Glauben, Weltanschauung und Geschlecht Hilfe in Notsituationen zukommen zu lassen. Sondern sie auch darüber zu informieren, dass sie ein Recht dazu haben, diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie unsere Anregung berücksichtigen und die entsprechenden Passagen in Ihrem Internetangebot entsprechend ergänzen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
MANNdat e.V.
- Geschlechterpolitische Initiative -