EU-Petition (und die Antwort dazu)
Der Petitionsausschuss teilt unser Anliegen, dass Gender Mainstreaming auch für Männer gleichermaßen gelten muss. Allerdings begnügt er sich mit der Rechtfertigung der EU-Kommission, dass die Bildungssituation der Mädchen und Frauen problematischer sei. Pech halt für die Jungs in Deutschland, dass sie in einem Land leben, in dem es umgekehrt ist und Opfer der Frauenförderkeule der EU werden, die offensichtlich nicht in der Lage ist, ländersensibel zu agieren.
COMMITTEE ON PETITIONS THE CHAIRMAN
396316
05.05.2006
Brüssel, HK/sry(02-COMPETI (2006)D/23967)
Herrn Bruno Köhler
MANNdat e.V
Betrifft: Petition Nr. 0720/2004
Sehr geehrter Herr Köhler,
Bezugnehmend auf mein Schreiben vom 19. April 2005 teile ich Ihnen mit, dass der Petitionsausschuss die Prüfung Ihrer Petition in der Sitzung vom 24./25.April 2006 unter gebührender Berücksichtigung der schriftlichen Informationen der Europäischen Kommission fortgesetzt hat.
Ich füge eine Abschrift der Stellungnahme der Kommission in Form einer Mitteilung an die Mitglieder zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Auf der Grundlage dieser Auskunft hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Prüfung Ihrer Petition abzuschließen und die Akte zu schließen. Ich hoffe, dass dies Ihren Erwartungen entsprechen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marcin Libicki Vorsitzender des Petitionsausschusses
Anlage: Antwort der Kommission (PE 370.050)
Secretariat : B-I 047 Brussels- Tel 0032/2 284 2111 - Fax 0032/2284 6844
EUROPÄISCHES PARLAMENT
Petitionsausschuss
3.02.2006
MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
Petition Nr. 0720/2004, eingereicht von Bruno Köler, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen der MANNdat e.V. betreffend Gender Mainstreaming in der EU-Bildungspolitik
1. Zusammenfassung der Petition
Der Petent bezieht sich auf den Entwurf eines gemeinsamen Zwischenberichts des Rates und der Kommission über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (6236/04 EDUC 32). Er kritisiert, dass dieser Bericht nur auf Benachteiligungen weiblicher EU-Bürger eingehe, während Bereiche, in denen Jungen und männliche Jugendliche benachteiligt sind, unerwähnt blieben. Er fordert, dass Gender Mainstreaming auch in der EU-Bildungspolitik und der Berichterstattung darüber umgesetzt wird, und weist darauf hin, dass dieses Konzept gemäß entsprechender Kommissionsmitteilung (KOM(96)67) nicht auf Frauen beschränkt ist. In dieser Hinsicht sieht der Petent bildungspolitischen Handlungsbedarf. Als Beispiel fuhrt er Maßnahmen zur Behebung von Leseschwächen männlicher Jugendlicher im Vergleich zu weiblichen Mitschülern an. Zudem verlangt er Maßnahmen zur Anhebung des Männeranteils in Lehrberufen.
2. Zulässigkeit
Für zulässig erklärt am 29. März 2005. Die Kommission wurde um Auskunft ersucht (Artikel 192 Absatz 4 der Geschäftsordnung).
3. Antwort der Kommission, eingegangen am 3. Februar 2006.
Der Petent, der eine Aktionsgruppe zum Schutz der Gleichstellung der Geschlechter (MANNdat e.V.) vertritt, ist der Auffassung, dass in einem von der Europäischen Union veröffentlichten Bericht über die Bildung, das Gender Mainstreaming nicht korrekt dargestellt wird. Seiner Ansicht nach wird das in einigen Bereichen zu Lasten des männlichen Geschlechts bestehende Ungleichgewicht nicht angesprochen. Der Petent vertritt die Auffassung, dass dies nachteilige Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene männlichen Geschlechts im Bildungsbereich hat.
Der Petent bezieht sich insbesondere auf den »Gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa« In diesem Bericht wird das zu Lasten der Frauen bestehende Ungleichgewicht in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik hervorgehoben, während das Ungleichgewicht zum Nachteil des männlichen Geschlechts, wie der Rückstand der Jungen gegenüber den Mädchen in Bezug auf die Lesefähigkeit und das Schreibverständnis, unerwähnt bleiben.
Die Kommission teilt das vom Petenten zum Ausdruck gebrachte Anliegen. Sie ist der Auffassung, dass das Prinzip der Chancengleichheit für Männer und Frauen gleichermaßen gelten muss, auch wenn in vielen Bereichen die Frauen mit Situationen der Ungleichbehandlung konfrontiert sind. Dieses Prinzip ist ein allgemeines Anliegen, das nicht nur im Bereich der Bildung, sondern bei sämtlichen Gemeinschaftstätigkeiten zu berücksichtigen ist.
In dem vom Petenten erwähnten Dokument wird die Geschlechter-Dimension in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik aus den folgenden Gründen hervorgehoben:
- Zum einen handelt es sich um einen entscheidenden Bereich des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa bis zum Jahr 2010.
- Zum anderen gibt es in diesem Bereich ein offenkundiges Defizit zum Nachteil des weiblichen Geschlechts. Abgesehen von den Statistiken über die Anzahl von Studentinnen ist dieses Defizit umso besorgniserregender, wenn man berücksichtigt, dass viele Frauen, die ein Studium in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik abgeschlossen haben, keine ihrem Studium entsprechende Laufbahn verfolgen.
Dies erklärt, warum in dem vom Petenten angeführten Bericht die Kommission die Situation der Frauen besonders herausgestellt hat. Sie ist darin nicht auf geschlechtsspezifische Statistiken für den gesamten Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eingegangen. Die Kommission beabsichtigt jedoch in ihrem zweiten Bericht zur Verwirklichung der Ziele des Arbeitsprogramms »Allgemeine und berufliche Bildung 2010«, der zurzeit vorbereitet wird, auch auf Aspekte, wie die vom Petenten genannten, einzugehen, so z. B. auf den Rückstand der Jungen im Bereich der Lesefähigkeit.
Schlussfolgernd ist anzumerken, dass die Kommission das Anliegen des Petenten teilt, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter für Männer und Frauen gleichermaßen gelten muss, und sie der Auffassung ist, dass dieser Aspekt sich in allen Gemeinschaftsmaßnahmen wiederfinden muss.