Anwort Frau v.d. Leyen vom 11.2.2006
Sehr geehrter Herr Dr.. Köhler,
für Ihr Schreiben vom 21. November 2005 und für die Gratulation zu meiner Ernennung danke ich Ihnen sehr.
Für mich gehören zu einer erfolgreichen Familienpolitik natürlich die Väter dazu. Mit dem von Ihnen angesprochenen Elterngeld wollen wir zum einen die drastischen Einkommensverluste der betreuenden Person nach der Geburt eines Kindes abfedern und somit der Familie wirtschaftliche Sicherheit und Perspektive geben. Zum anderen hat das Elterngeld auch einen gleichstellungspolitischen Aspekt. Zum ersten Mal ist es auch für Väter finanziell attraktiv, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Dies eröffnet den Familien mehr Möglichkeiten der partnerschaftlichen Aufgabenteilung. Dies wird sicherlich dazu führen, dass Väter sich verstärkt an der Familien- und Erziehungsarbeit beteiligen.
Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist nur möglich, wenn dies auch von der Wirtschaft unterstützt wird. Immer mehr Unternehmen begreifen, dass eine familienfreundliche Unternehmenskultur nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nutzt, sondern auch den Unternehmen (betriebswirtschaftliche) Vorteile bringt. Mit unserem Unternehmensprogramm ?Erfolgsfaktor Familie", dem Unternehmenswettbewerb und dem Audit Beruf und Familie der Hertie-Stiftung arbeiten wir auch in dieser Legislaturperiode mit viel Elan an diesem wichtigen Thema weiter.
Gesetzliche, tarifvertragliche oder andere Regelungen sind aber nur die eine Seite der Medaille. Genauso wichtig ist es, dass sich in unserer Gesellschaft Mentalitäten und Einstellungen ändern müssen. Wer Familien- und Erziehungsarbeit leistet, weist zahlreiche Qualifikationen auf, die andere sich in teuren Managementseminaren aneignen. Dies müssen sich Personalverantwortliche aber auch Kolleginnen und Kollegen noch stärker vor Augen führen.
Die von Ihnen angesprochenen kindschaftsrechtlichen Aspekte sind für einen Gesetzgeber eine besonders sensible Materie, da es hier darum geht, für komplizierte zwischenmenschliche Beziehungen gesetzliche Regelungen zu finden. Es soll ein rechtlicher Rahmen insbesondere für die Krisensituation ?Trennung und Scheidung" geschaffen werden. Sie stellt für Eltern und Kinder gleichermaßen eine hohe emotionale, soziale und auch ökonomische Belastung dar. Eltern und Kinder müssen Gefühle der Verletztheit, des Verlassens, Wut und Enttäuschung verarbeiten. Häufig suchen die früheren Ehepartner die Distanz voneinander und sind auch in Angelegenheiten ihrer Kinder nicht mehr bereit, miteinander zu kooperieren. Hier mit staatlichen Normen einzugreifen ist ein schwieriges und hoch sensibles Unterfangen, das nur gelingt. wenn die Kooperation der Eltern den Prozess mitbestimmt.
Derzeit prüfen wir (federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz), wie das Familienrecht verändert werden kann, um allen Beteiligten, insbesondere den Kindern, besser gerecht zu werden. Dies ist auch Bestandteil des Koalitionsvertrages. Gemeinsam mit den Ländern sollen Verbesserungen beim gemeinsamem Sorgerecht und Umgangsrecht erreicht werden. Dabei geht es unter anderem um eine frühzeitige Anhörung aller Beteiligten, insbesondere des Kindes und um den Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten. Ziel ist außerdem eine Verkürzung der gerichtlichen Verfahren. Es sollen neue - auch außergerichtliche - Verfahren der Kooperation aller Beteiligten zur Durchsetzung des Sorge- und Umgangsrechts erprobt werden.
Wir haben uns in der Familienpolitik in dieser Legislaturperiode viel vorgenommen. Es ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, dass Familie wieder zu einem Erfolgsmodell in unserer Gesellschaft wird. Ich wünsche mir für unser Land mehr Kinder in den Familien und mehr Familie in der Gesellschaft. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren viel bewegen werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Familienministerin v.d. Leyen)
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