Antwort Petition Männergesundheit 2

Der Petitionsausschuss hat uns relativ schnell auf unsere Petition geantwortet. Die Antwort war sehr enttäuschend. Nicht, weil der Petitionsausschuss die Petition abgelehnt hat, sondern wegen der Art, wie die Ablehnung geschah. Auf viele Punkte wurde nicht eingegangen, an anderen wurde vorbeigeredet. Wir haben natürlich sofort Widerspruch eingelegt. Anbei zuerst das Schreiben des Petitionsausschusses, dann die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums und als dritter Punkt dann unser Widerspruch.

Nach oben

Antwort Petition Männergesundheit 2, Stellungnahme Petitionsausschuss

Antwort des Petitionsausschusses
DEUTSCHER BUNDESTAG  Petitionsausschuss
11011 Berlin, 18.01.2006 Platz der Republik 1
Pet 2-16-15-2126-000880 (Bitte bei allen Zuschriften angeben) ,
Fernruf (030) 227-32243 Telefax (030) 227-36130
Herrn
.......
Betr.: Gesundheitsvorsorge
Bezug: Mein Schreiben vom 30.11.2005 Anl.: - 1
Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kersten Naumann, MdB, übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe angeforderte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung - jetzt Bundesministerium für Gesundheit - vom 09.01.2006 mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Ausschuss obliegt, hat den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt geprüft und in diese Prüfung die beigefügte Stellungnahme einbezogen.
Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschussdienst zu dem Ergebnis, dass Ihr Petitionsverfahren derzeit nicht weiter fortgeführt werden sollte. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf die in der Stellungnahme des Fachministeriums schlüssig dargestellte Sach- und Rechtslage, die Ihrem Anliegen nicht entgegensteht.
Auf den letzten Absatz der Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit auf Seite 1 möchte ich Sie besonders hinweisen.
Im Hinblick darauf, dass der Entscheidungsprozess noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bitte ich Sie, die weitere Entwicklung den Medien zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Herr Dziedzioch)

Nach oben

Antwort Petition Männergesundheit 2, Stellungnahme Gesundheitsministerium

Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss Platz der Republik 1, 11011 Berlin
REFERAT 315
BEARBEITET VON Dr. C. Döring
HAUSANSCHRIFT Am Propsthof 78a, 53121 Bonn
POSTANSCHRIFT 53109 Bonn
TEL +49 (0)1888 441-3172
FAX +49 (0)1888 441-4938
E-MAIL christine.doering@bmg.bund.de
INTERNET www.bmg.bund.de
Bonn, 9. Januar 2006
AZ 315-102105/27
Bundesministerium für Gesundheit, 53109 Bonn
Benachteiligung von Männern in der Gesundheitsvorsorge; Eingabe des Herrn Bruno Köhler vom 31.10.2005
Ihr Schreiben vom 30.11.2005
Pet 2-16-15-2126-000880
Anl.: - 1
Der Petent hat sich bereits am 04.04.2003 mit ähnlichen Beschwerden an den Petitionsausschuss (Pet 2-15-15-2126-006690) sowie über die Internet-Plattform Kandidatenwatch, die im Rahmen der Bundestagswahl angelegt worden war, an Frau Bundesministerin Schmidt gewandt. Diese Schreiben wurden ausführlich auf Fachebene beantwortet.
Zu der o. a. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

Gleiche Einstiegsaltersgrenzen für Frauen und Männer in die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung
Die AG "Hautkrebsscreening" wurde vom Unterausschuss Prävention des Gemeinsamen Bundesausschuss im Januar 2005 nach Abschluss der 3. Phase des Projektes "Hautkrebsscreening in Schieswig-Hoistein" eingerichtet. Grundlage für die Bewertung der Früherkennungsuntersuchung auf Krebserkrankungen der Haut ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die sich wiederum an den vom Gesetzgeber in § 25 Abs. 3 SGB V festgelegten Voraussetzungen orientiert. Es ist davon auszugehen, dass die Beratungen im Unterausschuss Prävention zu diesem Thema alsbald eine Umsetzung in gleichen Einstiegsaltersgrenzen für Männer und Frauen beim Hautkrebsscreening nach §25 SGB V finden.

Ergänzung der Frauengesundheitsberichte durch Männergesundheitsberichte
Die Behauptung, dass regelmäßig Frauengesundheitsberichte erstellt werden, stimmt für die Bundesebene nicht: Auf Bundesebene wurde im Jahre 2001 einmalig ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebener Frauengesundheitsbericht veröffentlicht: Hintergrund war der, dass sich in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts zunehmend herausgestellt hatte, dass speziell die Frauengesundheit bis dahin unzureichend untersucht worden war.
Das Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) formulierte in der Wiener Erklärung "Women's Health counts" von 1994 erstmals Grundsätze zur Weiterentwicklung der weiblichen Gesundheit in der europäischen Region und forderte alle Mitgliedsstaaten auf, nationale Frauengesundheitsberichte zu erstellen. Dem trug das BMFSFJ Rechnung, als es 1996 den Frauengesundheitsbericht in Auftrag gab, der 2001 vom BMFSFJ herausgegeben wurde.
Hinsichtlich der Gesundheitsberichterstattung wird seitens des BMG die Auffassung vertreten, dass nicht nach Geschlechtern getrennte Berichte, sondern die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten im Sinne des Gender Mainstreaming-Prinzips von Bedeutung ist. Damit wird eine geschlechtervergleichende Analyse möglich, gleichzeitig bleibt Raum für die Bearbeitung von frauen- und männerspezifischen Themen in Spezialberichten im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE).
Die GBE, die durch das Robert-Koch-Institut durchgeführt wird, hat in den vergangenen Jahren die Geschlechterdifferenzierung verstärkt aufgegriffen. Als Beispiel seien das GBE-Heft 14 "Gesundheit allein erziehender Mütter und Väter" oder die Schwerpunktberichte "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen" und "Gesundheit von Frauen und Männern im mittleren Lebensalter", die in Kürze erscheinen werden, genannt: Es werden im Rahmen der GBE selbstverständlich auch männerspezifische Themen aufgegriffen, ein GBE-Heft "Prostata-Erkrankungen" befindet sich in der Endredaktion.

Ergänzung der Frauengesundheitsdatenbank durch eine Männergesundheitsdatenbank in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die Datenbank "Frauengesundheit und Gesundheitsförderung" wurde aus den erwähnten Gründen, die auch Hintergrund für den Frauengesundheitsbericht waren im Sommer 2003 bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eingerichtet: Es hatte sich gezeigt, dass die Frauengesundheitsforschung im Vergleich zur allgemeinen Gesundheitsforschung, die sich bislang vorrangig mit der Gesundheit allgemein, orientiert an der Gesundheit der Männer, beschäftigt hatte, noch verstärkt werden musste.
Die Fachdatenbank "Frauengesundheit und Gesundheitsförderung" diente und dient als Orientierungshilfe und orientiert sich an dem Indikatorenkatalog der WHO für die Gesundheitsberichterstattung für Frauen. Damit wird lediglich dem bestehenden Defizit im Bereich Frauengesundheit Rechnung getragen.

Die Bekämpfung von Prostatakrebs soll ein offizielles Gesundheitsziel der Bundesregierung werden
Bei dem in der Petition erwähnten Projekt "gesundheitsziele.de" handelt es sich um ein von BMGS und GVG (Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung) gemeinsam ins Leben gerufenes Projekt, das die Aufgabe hatte, im Konsens aller Beteiligten Gesundheitsziele für Deutschland zu erarbeiten und diese umzusetzen. 2003 wurde ein Bericht mit acht Gesundheitszielen vorgelegt, die auf einer breiten gesellschaftlichen Basis erarbeitet worden waren. Auswahlkriterien für die Gesundheitsprobleme waren u.a.:
  • hohe Mortalität und Krankheitslast,

  • weite Verbreitung,

  • hohe direkte Kosten,

  • hohe Chancen zur Verbesserung,

  • vorhandene Instrumente und Verfahren zur Verbesserung des Problems

  • Messbarkeit der Fortschritte.
Das BMGS war ein Akteur unter vielen (Sozialversicherung, private Krankenversicherung, Länder, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft) und hat seine Interessen eingebracht. Insofern ist das Ergebnis eine Liste von im Konsens aller Akteure erarbeiteten Gesundheitszielen. Vor diesem Hintergrund liegt die Forderung des Petenten, die Bekämpfung von Prostatakrebs zu einem Gesundheitsziel der Bundesregierung zu machen, außerhalb der Möglichkeiten des BMG.

Anpassung der gesetzlichen Prostatakrebsfrüherkennung an den Stand der Medizin durch Erweiterung um eine PSA-Wert-Bestimmung, einer transrektalen Ultraschalluntersuchung und einer Urinuntersuchung neben der herkömmlichen Tastuntersuchung
Der Gemeinsame Bundesausschuss, der für die inhaltliche Ausgestaltung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien nach § 92 SGB V zuständig ist, entscheidet nach Abschluss der Studien über Untersuchungen zur Prostatakrebsfrüherkennung, insbesondere dem PSA-Test, ob ein bevölkerungsbezogener Nutzen eines PSA-Screenings nachweisbar ist.
Screening-Maßnahmen bei gesunden Männern müssen einer möglichen Reduktion der Sterblichkeit an (Prostata-)krebs gegenüber gestellt werden. Für eine Mortalitätssenkung gibt es allerdings bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis, der den Kriterien der wissenschaftlichen Evidenz genügen würde. Auch eine im Mai 2004 von der WHO Europa veröffentlichte Untersuchung mit dem Titel "Should mass screening for prostate cancer be introduced at the national level?" kommt zu dem Schluss, dass "Mass screening should not be introduced at the national level, unless supportive evidence is available from the ongoing screening or treatment trials".
Für Deutschland werden zwei derzeit laufende Studien Erkenntnisse hinsichtlich des Nutzens der PSA-Testung zur Krebsfrüherkennung liefern, von denen erste Ergebnisse allerdings nicht vor dem Jahr 2006, endgültige Ergebnisse erst im Jahr 2008 erwartet werden.
Grundsätzlich gilt für alle Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, dass eine Reihenuntersuchung einer (vermeintlich) gesunden Bevölkerungsgruppe nur dann in die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien aufgenommen werden kann, wenn sein bevölkerungsbezogener Nutzen evidenzbasiert nachgewiesen ist.

Gleiche Teilhabe von behinderten Jungen und Männern an den Sozialleistungen im Sozialgesetzbuch IX.
Es entspricht nicht der geltenden Rechtslage, wenn der Petent behauptet, dass "laut § 44 Sozialgesetzbuch IX Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für behinderte Mädchen und Frauen eine gesetzliche Sozialleistung" seien. § 44 Abs. 1 Nr. 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bestimmt vielmehr, dass dem - für Frauen und Männer nach gleichen Regelungen erbrachten - Rehabilitationssport auch Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zuzuordnen sind, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für jegliche Angebote der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung ist damit nicht verbunden.
Die Ausrichtung dieser Übungen auf behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen widerspricht nicht dem Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, im Gegenteil. Die besondere Berücksichtigung von Frauen und Mädchen folgt aus dem Gebot des Artikels 3 Abs. 2 GG, die Gleichberechtigung der Geschlechter auch tatsächlich durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Der Gesetzgeber hat dieses Gebot für das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit dem am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen SGB IX umgesetzt, indem er bereits in der einführenden Vorschrift des § 1 Satz 2 SGB IX bestimmt, dass bei der Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe sowie bei der Vermeidung von Benachteiligungen den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung zu tragen ist. Behinderte Frauen gelten oft als "doppelt benachteiligt". Ansätze zu Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind traditionell von Erfahrungen und Bedürfnissen überwiegend männlicher "Kriegs- und Arbeitsopfer" in besonderer Weise geprägt und vernachlässigen daher traditionell typischerweise besondere Bedürfnisse von Frauen; diese Tradition soll - nicht zuletzt als Ausdruck entsprechenden sozialen Wandels - im Rahmen des SGB IX überwunden werden.
Die allgemeine Vorgabe des § 1 Satz 2 SGB IX wird an verschiedenen Stellen des Gesetzes konkretisiert, so auch durch die besondere Ausrichtung der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins in § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Derartige Übungen werden während oder im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Sie dienen insbesondere auch der Gewaltprävention. Damit trägt der Gesetzgeber den geschlechtsspezifischen Belastungssituationen von Frauen und Mädchen Rechnung, die im Unterschied zu Männern aufgrund ihrer Behinderung vielfach Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt erfahren, auch während und in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe; eine Stärkung des Selbstbewusstseins ist aber z.B. auch im Berufsleben Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe.

Gleiche Teilhabe von Jungen und Männern an Präventionsmaßnahmen gegen AIDS
Die AIDS-Aufklärungskampagne ist die größte und umfassendste Kampagne zur Gesundheitsprävention in Deutschland. Die AIDS-Aufklärungskampagne richtet sich an die qesamte Bevölkerung und lässt niemanden außen vor. Sie ist eine erfolgreiche, bundesweit öffentlichkeitswirksame Präventionsstrategie.
Die Kampagne besteht aus eng aufeinander bezogenen und sich gegenseitig verstärkenden Maßnahmeblöcken:
  • massenmediale Kommunikation

  • Angebote für Zielgruppen

  • persönliche anonyme Telefonberatung
  • personalkommunikative Aktivitäten.
Abgesehen davon, dass die AIDS-Präventionskampagne auf die Gesamtbevölkerung ausgerichtet ist, werden verstärkt zentrale Zielgruppen angesprochen. Dies sind vor allem diejenigen Menschen, die Infektionsrisiken eingehen (oder zukünftig eingehen können) oder in deren Lebensweise Risikosituationen besonders häufig sind. Die BZgA gibt u.a. Broschüren für Jungen "In unserer Straße- Jungsgeschichten über Liebe, Freundschaft, Sex und AIDS" und Mädchen "Mädchensache(n)- alles über wahre Liebe, das erste Mal, Lust und Frust sowie Freundschaft und Sex" in gleicher Auflagenhöhe heraus.
Fakt ist, dass Jungen und Männer ebenso wie z. B. Mädchen und Frauen - entgegen den Ausführungen des Petenten - als Zielgruppe von der Kampagne nicht ausgegrenzt sind: Jugendliche sind eine zentrale Ziel population, weil sie vor oder am Beginn sexueller Aktivitäten stehen.
Bei den Männern sind dies entsprechend den heutigen epidemiologischen Daten vor allem die Männer, die Sex mit Männern haben.

Information von männlichen Jugendlichen über die Problematik von Hodenkrebs und die Möglichkeit der Selbstdiagnose
Nur knapp 20 Prozent aller Männer nutzen die gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Gerade unter 45-Jährige meiden den Gang zum Arzt, nur knapp jeder fünfte Mann ab 45 Jahren ist im Jahr 2000 überhaupt zu einer Früherkennungsuntersuchung gegangen. Erst im Alter steigt die Bereitschaft zur Vorsorge und Früherkennung wieder.
Im Jahr 2000 erkrankten etwa 200.000 Männer erstmals an Krebs. Vor allem jüngere Männer unter 40 Jahren sind von Hodenkrebs betroffen. Jährlich erkranken durchschnittlich 4.160 Männer an Hodenkrebs - im Schnitt mit 34 Jahren. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung und Therapie beträgt die relative 5-Jahres-Überlebensrate 95 Prozent. Damit gehört der Hodenkrebs zu den prognostisch günstigsten bösartigen Neubildungen.
Bisher liegen weder national noch international Daten vor, die evident eine Reduktion der Mortalität bei Hodenkrebs durch Screening mit klinischer Untersuchung bzw. Selbstuntersuchung belegen.
Die Petition sowie eine Kopie dieses Schreibens sind beigefügt.
Im Auftrag

Nach oben

Weitere Korrespondenz hierzu

 

Aktuelles:

Rot-Grün und Jungenförderung bleiben in NRW ein Widerspruch

Rot-Grün und Jungenförderung passen einfach nicht zusammen. Dies bestätigt der Koalitionsvertrag der...

Pressemitteilung: Bildungsbericht belegt Jungenverliererpolitik

Der aktuelle nationale Bildungsbericht 2010 bestätigt, was viele Verantwortliche aus Politik und Bil...

Neuer Infobrief "Jungen lesen"

Der neue Jungen Lesen-Infobrief ist da. Zum Inhalt: In einem Interview mit der Kita-Leiterin und Gle...

MANNdat im Väterradio am 17. Juni

Die Sendung steht unter dem Thema "Männer zwischen Tradition und Emanzipation - Männer- und Väterpol...

MANNdat-Rundbrief 2/2010 erschienen

Die zweite Ausgabe unseres Rundbriefs für 2010 enthält wieder eine Menge interessanter Informationen...

Pressemitteilung: Freiburg und Heidelberg sind Schlusslichter bei Jungenförderung

In diesem Jahr, zehn Jahre nach Einführung des bundesweiten Zukunftstages für Mädchen, führt Baden-W...

Pressemitteilung: Plant die CDU/CSU neue Zwangsdienste für Männer?

Für die CDU/CSU, insbesondere die Junge Union, ist eine zivile Zwangsdienstpflicht für Männer ein la...

zum Archiv »