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Pressemitteilung: CDU bricht Wahlversprechen
12.09.09 • 10:26 Uhr 10:26
Alter: 356 days





Die CDU hat ihr Wahlversprechen von 2005, sich stärker um eine gezielte Jungenförderung zu kümmern, nicht gehalten. Dies kritisiert der gemeinnützige Verein MANNdat e.V.

Im Jahre 2004 hat die CDU als Reaktion auf ihre Kleine Anfrage zur Jungensituation die Vernachlässigung der damals rot-grünen Regierung im Bereich Jungenförderung bemängelt. Es fehle eine gezielte Jungenförderung, meinte die CDU damals als Oppositionspartei. 2005 versprach sie deshalb vor der Wahl, sich stärker für Jungen einzusetzen. Sie stehe in den Startlöchern, um nach der Regierungsübernahme ihre Ideen umzusetzen.

Es waren große, aber auch leere Worte. Nach der Wahl 2005 stellte die CDU die neue Bildungsministerin und die neue Jugendministerin. Eigentlich optimale Voraussetzungen, um die Versprechen in die Tat umzusetzen. Trotzdem gab es auch bei der Großen Koalition kein anderes medienrelevantes Thema, das von der Politik dermaßen konsequent ignoriert wurde, wie die Bildungsmisserfolge von Jungen.

2006 sah Bundesjugendministerin von der Leyen (CDU) die Bildungsmisserfolge von Jungen aus rein frauenpolitischem Kalkül: „Ich finde es nicht schlimm, dass Mädchen in Sachen Bildung an den Jungen vorbeiziehen.“ 2007 kam schließlich vom Bundeskanzleramt offiziell die Aussage, dass eine gezielte Jungenförderung als nicht sinnvoll angesehen werde. Das einzige Jungenprojekt auf Bundesebene, „Neue Wege für Jungs“, ist kein Bildungsförderprojekt, sondern ein profeministisches Sozialisationsprojekt.

Das einzige, was die Bundesregierung in dreieineinhalb Jahren in Sachen Jungenbildungsförderung zustande gebracht hat, ist eine Studie „Bildungsmisserfolge von Jungen“, in der auch erhebliche Versäumnisse und Defizite der Bundesregierung im Bereich Jungenförderung nachgewiesen wurden, allerdings ohne dass sich daraus irgendwelche Konsequenzen ergeben hätten.

Mehr über die Jungenpolitik der Parteien finden Sie in der MANNdat- Parteienstudie unter Parteienstudie_2008.pdf








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