Antwort des Ministeriums für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein

vom 29. 10. 2003

.........,

vielen Dank für Ihre umfassende Anfrage zum Thema Männerpolitik in Schleswig-Holstein.

Im Detail nehme ich zu Ihrem Anliegen wie folgt Stellung:

zu 1.
Ich freue mich, dass Sie sich so eingehend mit der Internetseite der Landesregierung auseinander gesetzt haben. Ihre Vermutung, in Schleswig-Holstein kämen die männlichen Belange zu kurz, trifft allerdings nicht zu. Das Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie hat die Aufgabe, die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 3 Abs. 2 und 3 nämlich nicht nur die formale rechtliche Gleichheit von Frauen und Männern. Es macht es auch zur staatlichen Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG). Die gemeinsame Verfassungskommission, auf deren Vorschlag hin Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 so gefasst worden ist, hat dazu erläutert: "Durch die Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 GG wird ein Staatsziel nominiert, durch das die zuständigen staatlichen Stellen angehalten werden, Maßnahmen zur Erreichung der tatsächlichen Gleichberechtigung zu ergreifen. Dabei geht es nicht nur darum, Rechtsnormen zu beseitigen, die Vor- und Nachteile an die Geschlechtszugehörigkeit knüpfen, sondern darum, die Lebensverhältnisse von Männern und Frauen auch real anzugleichen" (BR.-Drs. 800/93). Diese Ergänzung von Artikel 3 Abs. 2 GG knüpft an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, das Artikel 3 Abs. 2 und 3 GG einen über das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts hinausgehenden Gehalt zugemessen hat: Das Grundgesetz stelle vielmehr auch ein "Gleichberechtigungsgebot" auf und verlange damit beispielsweise, dass Frauen die gleichen Erwerbschancen haben müssten wie Männer und dass überkommene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, abgebaut werden müssen. Dem Verfassungsauftrag, die Lebensverhältnisse von Männern und Frauen real anzugleichen und Nachteile von Frauen zu beseitigen, dient die Einrichtung eines Frauenministeriums und einer eigenständigen Frauenpolitik. Dass solche Nachteile für Frauen bestehen, lässt sich beispielhaft an folgenden Fakten darlegen:

Das durchschnittliche Einkommen von Frauen mit Vollzeitbeschäftigung liegt rund ein Drittel niedriger als das von Männern. Mit Blick auf den Lebensverlauf wird diese Diskrepanz noch größer. Danach erhalten Frauen nicht einmal die Hälfte des Einkommens von Männern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung im Auftrag der Bundesregierung über die Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen hat in den 90er Jahren zwar deutlich zugenommen, jedoch sind sie nicht so stabil in den Erwerbsarbeitsmarkt integriert wie Männer. Mit einem Frauenanteil von 71 Prozent sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse eine Frauendomäne. Ferner sind Frauen, auch heute noch, in schlecht bezahlten Berufen mit geringen Karrierechancen überrepräsentiert. Die Einkommensunterschiede von Frauen und Männern werden erst recht offensichtlich, wenn man sie dynamisch im Zeitverlauf und jeweils kumuliert im Lebenszyklus betrachtet. Frauen erreichen dann durchschnittlich nur noch 42,2 Prozent der Männerverdienste.

Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen setzen sich auch im Alter fort - bei der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Alterssicherung und der privaten Vorsorge. So betrug der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag bei den Frauen 2002 nur 837 ?. Diese Summe entspricht gerade einmal knapp 72 Prozent des Niveaus bei den Männern (1.166 ?).

Der vom Grundgesetz geforderte Abbau von Benachteiligungen stellt weder eine Bevorzugung von Frauen noch eine Benachteiligung von Männern dar. Es wird demgemäß nicht negiert, dass es Benachteiligungen von Männern gibt. Deshalb ist es aber nicht das Ziel der schleswig-holsteinischen Frauenpolitik, dass Frauen bevorzugt werden, sondern dass Frauen rechtlich und tatsächlich die gleichen Chancen wie Männern eingeräumt werden, sich eine eigenständige Existenz zu sichern und auf die Gestaltung der Lebensbedingungen in Beruf, Gesellschaft und Politik Einfluss zu nehmen.

Ihre Anregung hinsichtlich eines Suchbegriffs mit dem Stichwort "Männer" für die Homepage der Landesregierung greife ich gerne auf und werde sie an die zuständige Stelle in unserem Haus zur Prüfung weiterleiten.

Zu 2.
Da noch immer fast ausschließlich Frauen mit dem Problem der Vereinbarung von Familie und Beruf konfrontiert sind, unterbrechen sie wegen Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen ihre Berufstätigkeit und finden anschließend nur schwer wieder Zugang zum Arbeitsmarkt. Es gelingt ihnen vielfach nicht, sich in dieser Lebensphase noch eine tragfähige berufliche Existenz und eine eigenständige Alterssicherung aufzubauen. Mit den spezifischen Bedingungen weiblicher Erwerbstätigkeit ist es auch zu erklären, dass Frauen weniger häufig von den Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik profitieren und daher - um dieser Benachteiligung entgegen zu steuern - eines besonderen Beratungsangebotes durch die "Frau & Beruf" - Einrichtungen in Schleswig-Holstein bedürfen. Immerhin sind 40% der landesweit in den Beratungsstellen Rat suchenden Frauen Wiedereinsteigerinnen. Ihre Behauptung, Frauen seien die Gewinnerinnen des Arbeitsmarktes ist daher nicht zutreffend. Da Frauen - wie soeben erwähnt - andere Erwerbsbiographien als Männer aufweisen, ist allein ein geschlechtergetrennter Vergleich des prozentualen Arbeitslosenanstieges nicht aussagekräftig. Ein Blick auf die Erwerbsquoten nach Alter und Geschlecht (Statistisches Landesamt S.-H. B13 -j / 01) belegt, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen beim Einstieg ins Berufsleben fast der der Männer entspricht. Ab einem Alter von 30 Jahren jedoch liegt der Unterschied bei den Erwerbsquoten der Frauen und Männer bereits bei fast 20 Prozentpunkten. Darüber hinaus melden sich Frauen während einer Familienpause oft nicht arbeitslos und werden als Nichtleistungsempfängerinnen daher auch von keiner Arbeitslosenstatistik erfasst.

Zu 3.
Der Interpretation der von Ihnen zitierten Passage, dass bestehende Benachteiligungen nur durch gezielte Förderung von Frauen abgebaut werden könnten, kann ich nicht folgen. Die Landesregierung verfolgt auf dem Wege der Verwirklichung von Gleichstellung für Männer und Frauen eine Doppelstrategie. Zum einen wird das Prinzip Gender Mainstreaming von der Landsregierung auf allen Ebenenumgesetzt, um eventuelle mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung von Männern oder Frauen, sowie von Menschen mit unterschiedlichen Lebensmustern frühzeitig festzustellen und Vorhaben bereits in der Planung so zu gestalten, dass die Interessen von Männern und Frauen berücksichtigt werden - und Benachteiligungen gar nicht erst entstehen. In Bereichen, in denen eine Diskriminierung von Frauen bereits besteht, wird daneben nach wie vor aktiv an einem Abbau der bestehenden diskriminierenden Faktoren gearbeitet. Benachteiligungen entstehen zum Beispiel durch männliche Gewalt, durch die Erziehung von Kindern oder aber durch die Pflege von Familienangehörigen. Mit Gender Mainstreaming werden zukünftig verstärkt auch besondere Interessen und Bedürfnisse von Jungen und Männern erkannt und unterstützt werden. So hat das Bildungsministerium zum Beispiel "die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, Jungen und Mädchen in Familie, Beruf und Gesellschaft" im Rahmen der Lehrplanrevision als gesellschaftliches Kernproblem ausgewiesen. Mit diesem Kernproblem sollen sich die Lehrpläne wie der Schulunterricht beschäftigen. In der dazu herausgegebenen Broschüre "Gleichstellung der Geschlechter im Lehrplan" wird von den Mitgliedern der Lehrplankommission und den Lehrpersonen gefordert, "sich mit dem eigenen Bild von Weiblichkeit und Männlichkeit sowie der eigenen Einstellung zur Geschlechterhierarchie auseinanderzusetzen".

Zu 4.
Ihnen ist insofern zuzustimmen, als die Aussage, dass fast 60 Prozent aller Mädchen einen höheren Schulabschluss als den der Hauptschule erzielen, während es bei den Jungen nur rund 49 Prozent sind, von Schulstatistiken belegt wird. Dieses Ergebnis ist jedoch nicht auf eine einseitige Mädchenförderung an den Schulen Schleswig-Holsteins zurückzuführen. § 4 Abs. 5 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) besagt, dass die "Bildungswege so zu gestalten sind, dass jungen Menschen unabhängig von der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung oder der nationalen Herkunft ihrer Eltern und unabhängig von ihrer Geschlechtszugehörigkeit der Zugang zu allen Schularten eröffnet und ein Schulabschluss ermöglicht wird, der ihrer Begabung, ihren Fähigkeiten und ihrer Neigungentspricht". Jede einzelne Schule hat zur Ausgestaltung ihrer pädagogischen Arbeit und des Schullebens ein Schulprogramm zu erstellen, in dem u. a. gemäß § 3 Abs. 1 SchulG die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Schülerinnen und Schüler unter dem Aspekt der Gleichstellung zu dokumentieren sind. Eine einseitige Mädchenförderung an Schleswig-Holsteins Schulen vermag ich daher nicht zu erkennen.

Über diese Feststellung hinaus teile ich jedoch ihre Auffassung, dass es erstrebenswert wäre, mehr männliche Erzieher/sozialpädagogische Assistenten und Grundschullehrer in Kindertagesstätten und Grundschulen zu beschäftigen. Statistiken über Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. der bildungswissenschaftlichen Universität im Schwerpunkt Grund- und Hauptschullehramt belegen bekanntermaßen, dass diese Berufe von Männern kaum nachgefragt werden. Das mag z. B. an der geringeren Vergütung/Besoldung im Grund- und Hauptschulbereich liegen, hängt sicherlich jedoch auch mit tradierten Rollenbildern zusammen, nach denen die Erziehung von - zumindest kleineren - Kindern immer noch fast ausschließlich Frauen zugeordnet wird. Um ein erweitertes Berufswahlverhalten junger Männer hier herbeizuführen, bedarf es m. E. nach wie vor einer gesellschaftlichen Bewusstseinsveränderung. Diese kann z. B. durch veränderte Mediendarstellungen in TV- und Internetpräsentationen (jedoch auch durch rollenveränderte Darstellungen in Kinder- und Schulbüchern) erreicht werden. Entsprechende Schulpraktika für Jungen in Kindertagesstätten wären eine weitere Möglichkeit, um mehr Jungen für den Beruf des Erziehers oder des sozialpädagogischen Assistenten zu interessieren.

Ihre Auffassung, dass auch den Jungen Gelegenheit gegeben werden muss, in typisch weibliche Berufe "hinein zu schnuppern", teile ich unter den ausgeführten Aspekten grundsätzlich. Mädchen entscheiden sich bis heute überproportional häufig für "typisch weibliche" Berufsfelder und Studienfächer. Damit schöpfen sie einerseits ihre Berufsmöglichkeiten nicht voll aus, andererseits fehlt den Betrieben gerade in technischen Bereichen zunehmend der qualifizierte Nachwuchs. Am Girls' Day sollen die Mädchen Einblicke in die beruflichen Möglichkeiten jenseits der traditionellen Rollenerwartungen erhalten und in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden. Sie sollen die Vielfalt für sie in Betracht kommender Berufe entdecken können. Denn diese bleiben Ihnen oft deshalb verborgen, weil sie bestimmte Berufe in der Annahme, sie ließen sich nicht mit einer Familie vereinbaren, von vornherein ausschließen.

Wie zuvor ausgeführt, beziehen Jungen eine mögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch heute noch wenig in die Karriereplanung ein, was jedoch in der modernen Gesellschaft immer notwendiger wird. Zu diesem Zweck sollen sich Jungen am Girls' Day mit Themen der Gleichberechtigung, der Geschlechterrollen und der Erwerbs-, Lebens- und Familienplanung beschäftigen.

Zu 5. und 6.
Hinsichtlich Ihrer Kritik zu dem Abschnitt "Schutz vor Gewalt" darf ich mir folgende Anmerkungen erlauben:

Ihnen ist insofern Recht zu geben, als die Aussage, dass jede siebte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer einer Vergewaltigung wird, präzisiert werden muss. Vielmehr wird jede siebte Frau in der Altersgruppe der 20-59-jährigen Frauen in ihrem Leben mindestens einmal Opfer einer Vergewaltigung beziehungsweise einer sexuellen Nötigung. Dies hat die angeführte Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen ergeben. Ihnen geht es aber anscheinend weniger um diese Genauigkeit als darum, die Zahl als solche in Frage zu stellen. Ihre Verwunderung über das Ausmaß sexualisierter Gewalt teile ich. Ihre Vermutung, die Begriffe "sexueller Missbrauch" und "Vergewaltigung" seien in der genannten Studie sehr weit gefasst worden, trifft aber nicht zu. Das Gegenteil ist der Fall. Die Verfasser der Studie weisen in der Vorbemerkung darauf hin, dass in der Studie unter dem Begriff der sexuellen Gewalt "Vergewaltigungen im strafrechtlichen Sinne sowie sexuelle Nötigungen, d.h. gravierende sexuelle Übergriffe" zu verstehen sind. Die Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen ergibt zudem, dass in dem der Studie vorausgegangenen 5-Jahres-Zeitraum hochgerechnet ca. 690.000 Frauen Opfer sexueller Gewalt von aus dem sozialen Nahbereich stammenden Tätern geworden sind. Demgegenüber standen nach den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Bundesrepublik Deutschland jährlich 11.000 - 12.000 angezeigte (versuchte) Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen. Diese beinhalten alle Tätergruppen, also auch dem Opfer völlig unbekannte Täter. Insofern spiegelt die Polizeiliche Kriminalstatistik nur einen äußerst geringen Ausschnitt der Realität wieder. Auch die von Tjaden und Thoennes im Jahr 2000 in den USA vorgelegte Studie bestätigt dieses. Diese ergibt, dass 17,6 % der Frauen vergewaltigt worden sind oder Vergewaltigungsversuche erlebt haben. Die von Ihnen zitierte Forsa-Meinungsumfrage ist mir nicht bekannt. Studienergebnisse stehen aber grundsätzlich und besonders bei einem so sensiblen Thema zentral mit Fragestellung und -art im Zusammenhang. Telefonische oder sogar persönliche Befragungen sind regelmäßig wenig geeignet, das tatsächliche Dunkelfeld zu erhellen.

Ich freue mich, dass auch Sie die Meinung teilen, Politik müsse sich dem Schutz vor Gewalt widmen. Naturgemäß ist es Aufgabe von Frauenpolitik, sich frauenspezifischen Themen und damit auch dem Thema "Gewalt gegen Frauen" anzunehmen. Dadurch wird nicht negiert, dass es männliche Gewaltopfer gibt. Ihrer Behauptung, eine Vielzahl internationaler Studien komme zu dem Ergebnis, Männer würden zuhause genauso oft Opfer von Gewalt seitens ihrer Partnerinnen wie umgekehrt, fehlt aber die Grundlage. Gleiches gilt hinsichtlich der Schwere der Verletzungen.Studien, die dieses belegen, gibt es bislang nicht. Die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Pilotstudie zu Gewalt gegen Männer bleiben abzuwarten.

Ich darf in diesem Zusammenhang erneut auf die bereits erwähnte Studie von Tjaden und Thoennes verweisen. Diese kommt zu folgenden Ergebnissen:

Gewalt ist in den Biographien von Männern und Frauen stark verbreitet, bei Männern etwas stärker. In beiden Fällen sind Gewalttäter überwiegend Männer. Ein deutlicher Unterschied zeigt sich bei Gewalt in intimen Beziehungen: Hier sind Frauen in allen Deliktarten bedeutend häufiger als Männer Opfer; auch erleiden Frauen öfter als Männer Verletzungen. Darüber hinaus werden Frauen häufiger als Männer im Kontext häuslicher Gewalt getötet. Insgesamt ergibt die Studie, dass Frauen mehr Gewalt im privaten, Männer dagegen im öffentlichen Raum erleiden.

Ihre Kritik, es gebe in Schleswig-Holstein kein flächendeckendes Beratungsnetz für von Gewaltverbrechen betroffene Männer, kann ich nicht teilen. Auch männliche Opfer haben selbstverständlich die Möglichkeit, qualifizierte Unterstützung zu erhalten. Hierfür stehen unter anderem Opferhilfeeinrichtungen, Ehe- und Familienberatungsstellen oder auch der Weiße Ring zur Verfügung. Für die Einrichtung bzw. Förderung weiterreichender männerspezifischer Angebote ist die Politik - wie in anderen Bereichen auch - auf das Engagement und die Initiative nichtstaatlicher Organisationen angewiesen. In dieser Weise sind auch die Frauenfacheinrichtungen entstanden. Zu Gunsten der Gruppe von häuslicher Gewalt betroffener Männer sind bislang keine vergleichbaren Vorschläge oder Initiativen bekannt. Auch aus den unterschiedlichen Beratungsstellen ist an uns bislang nicht der Bedarf bzw. die Notwendigkeit herangetragen worden, auf häusliche Gewalt spezialisierte Beratungsstellen für Männer oder auch Männerhäuser zu schaffen. Ob eine solche Beratungsstelle oder eine anonyme Zuflucht ein geeignetes Angebot für Männer wäre, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn Sie sich versuchsweise für ein solches Angebot engagieren würden, könnte dies die sachliche Diskussion sicherlich voranbringen.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf Ihre Ausführungen zur Armut und Wohnungslosigkeit eingehen. Die Veröffentlichung "Frauen in Schleswig-Holstein - Zahlen, Daten, Fakten 2001" zielt - wie sich bereits aus dem Titel erkennen lässt - darauf ab, die Situation von Frauen in Schleswig-Holstein in vielfältigen Lebensbereichen abzubilden. Hierzu gehört auch deren Betroffenheit im Sozialhilfebezug. Um eine Vergleichbarkeit der erfassten Daten herleiten zu können, sind wesentliche Aspekte der Betroffenheit von Männern gleichermaßen dargestellt.

Gern werde ich Ihre Anregung prüfen, geschlechtergerechte Daten über Wohnungslosigkeit in Schleswig-Holstein in die vorgenannte Veröffentlichung zu integrieren. Da die derzeit laufende Aktualisierung der Veröffentlichung jedoch nahezu abgeschlossen ist, wird dies frühestens bei der nächsten Überarbeitung möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen

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